Prolivo – Ambulante Pflege mit Herz

Unser ambu­lanter Pfle­ge­dienst ermög­licht es Ihnen oder Ihren Ange­hö­rigen, im eigenen Zuhause zu bleiben, während wir Sie oder Ihre Lieben pro­fes­sio­nell und liebevoll unterstützen.

Unsere erfah­renen Pfle­ge­kräfte stehen bei all­täg­li­chen Aufgaben und medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung helfend zur Seite.

Grund­pflege

Wir unter­stützen unsere Klienten bei täglichen Aufgaben, um ihnen ein sicheres und kom­for­ta­bles Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.

  • Kör­per­pflege: Duschen, Baden, Zäh­ne­putzen, Haarpflege
  • An- und Ausziehen
  • Unter­stüt­zung bei Inkontinenz
  • Unter­stüt­zung bei der Zube­rei­tung von Mahlzeiten
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Bewegung
  • Haus­wirt­schaft­liche Tätigkeiten
  • und weitere …

Behand­lungs­pflege

Unsere erfah­renen Mit­ar­beiter führen pro­fes­sio­nell und zuver­lässig ärztlich ver­ord­nete Behand­lungen durch, z. B.

  • Blutdruck- sowie Blutzuckermessung
  • Medi­ka­men­ten­gabe
  • Wund­ver­sor­gung
  • Injek­tionen
  • Kom­pres­si­ons­strümpfe und Verbände
  • Unter­stüt­zung bei phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Übungen
  • und weitere …

Wir achten sehr darauf, eng mit Klienten, deren Familie und den behan­delnden Ärzten zusam­men­zu­ar­beiten, um eine indi­vi­du­elle und effektive Pflege zu gewährleisten.

Und darüber hinaus:

Ergän­zende Leistungen

Ver­hin­de­rungs­pflege

Sind Sie als pfle­gender Ange­hö­riger zeitweise nicht ver­fügbar, versorgen wir die Pfle­ge­be­dürf­tigen in ver­trauter Umgebung.

Ruf­be­reit­schaft

Wir sind 24 Stunden/​Tag für Sie erreichbar.

Haus­notruf

Der Haus­notruf ist ein tragbares Sicher­heits­system, das einen Notruf über eine Alarm­kon­sole im Falle eines Notfalls an eine rund um die Uhr besetzte Not­ruf­zen­trale sendet, um schnelle Unter­stüt­zung zu gewährleisten.

Essen auf Rädern

Wir bringen warme Mahl­zeiten zu pfle­ge­be­dürf­tigen ­Menschen, um ihnen eine aus­ge­wo­gene Ernährung zu ermög­li­chen, ohne dass sie das Haus verlassen müssen.

Ent­las­tungs­leis­tungen

Jeden Monat steht ein Betrag von 125 Euro für „Betreu­ungs- und Ent­las­tungs­leis­tungen“ zur Verfügung, um bei Bedarf Unter­stüt­zung zu bieten, z. B.

  • Vorlesen von Büchern
  • Gemein­sames Spielen von Gedächtnisspielen
  • und weitere …

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Unsere speziell geschulten Pfle­ge­be­rater werden von den Pfle­ge­kassen beauf­tragt, um pfle­ge­be­dürf­tige Personen indi­vi­duell und bedarfs­ge­recht vor Ort zu beraten.

Pfle­ge­be­ra­tung

Gerne erstellen wir für Sie eine indi­vi­du­elle Pflege­analyse. Diese dient der Ver­bes­se­rung der häus­lichen Pflege von Senioren, sie zeigt Optionen und Mög­lich­keiten auf.

Ambulante Pfle­ge­dienste

7 Vorteile auf einen Blick

  1. Wir unter­stützen Senioren im Alltag.
  2. Unser fach­kom­pe­tentes Personal leistet hoch­wer­tige Pflege.
  3. Wir unter­stützen flexibel nach indi­vi­du­ellen Anforderungen.
  4. Verbleib in ver­trauter Umgebung – Senioren bleiben in ihrem Zuhause.
  5. Der Umzug in ein Pfle­ge­heim wird vermieden.
  6. Unser Pfle­ge­dienst ist i. d. R. günstiger als ein Pflegeheim.
  7. Pflegende Ange­hö­rige werden entlastet.
junger Pfleger mit Vollbart kümmert sich um einen im Rollstuhl sitzenden älteren Herrn

Antworten auf Ihre Fragen

Ein ambu­lanter Pfle­ge­dienst ist ein pro­fes­sio­neller Dienst­leister im Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen, der in der Regel außerhalb von Pfle­ge­heimen und Kran­ken­häu­sern tätig ist. Der Haupt­zweck eines ambu­lanten Pfle­ge­dienstes besteht darin, Menschen in ihrer häus­li­chen Umgebung zu unter­stützen und ihnen bei der Bewäl­ti­gung des Alltags zu helfen, ins­be­son­dere bei kör­per­li­cher Pflege und medi­zi­ni­scher Versorgung.

Die genauen Leis­tungen eines ambu­lanten Pfle­ge­dienstes können je nach indi­vi­du­ellem Bedarf und den ver­ein­barten Ver­ein­ba­rungen variieren. Hier sind einige der häu­figsten Aufgaben und Dienst­leis­tungen, die ein ambu­lanter Pfle­ge­dienst anbieten kann:

  1. Kör­per­pflege: Unter­stüt­zung bei der Kör­per­hy­giene, wie bei­spiels­weise Hilfe bei der Dusche, dem Baden, dem Anziehen und dem Toilettengang.
  2. Medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung: Ver­ab­rei­chung von Medi­ka­menten, Wund­ver­sor­gung, Ver­bands­wechsel, Injek­tionen und Über­wa­chung von Vitalwerten.
  3. Haus­wirt­schaft­liche Ver­sor­gung: Hilfe bei der Erle­di­gung all­täg­li­cher Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung und Wäsche waschen.
  4. Mobi­li­täts­hilfe: Unter­stüt­zung beim Aufstehen, Gehen, Trep­pen­steigen und Transfer vom Bett zum Stuhl.
  5. Betreuung und soziale Unter­stüt­zung: Gesell­schaft leisten, Unter­hal­tung bieten, gemein­same Akti­vi­täten durch­führen und psy­cho­so­ziale Betreuung anbieten.
  6. Beratung und Schulung: Ange­hö­rige und Patienten über Pfle­ge­maß­nahmen, gesunde Lebens­füh­rung und Krank­heits­be­wäl­ti­gung infor­mieren und schulen.

Ein ambu­lanter Pfle­ge­dienst arbeitet nor­ma­ler­weise eng mit den Patienten, ihren Ange­hö­rigen, Ärzten und anderen Gesund­heits­dienst­leis­tern zusammen, um eine ganz­heit­liche und kon­ti­nu­ier­liche Pflege zu gewähr­leisten. Das Ziel besteht darin, den Menschen ein möglichst selbst­be­stimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermög­li­chen und ihre Lebens­qua­lität zu verbessern.

Die Pfle­ge­dienst­lei­tung hat eine zentrale Rolle in einem Pfle­ge­dienst und ist für die Orga­ni­sa­tion, Koor­di­na­tion und Qua­li­täts­si­che­rung der pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung ver­ant­wort­lich. Hier sind einige der Aufgaben, die typi­scher­weise von einer Pfle­ge­dienst­lei­tung wahr­ge­nommen werden:

  1. Führung und Per­so­nal­ma­nage­ment: Die Pfle­ge­dienst­lei­tung ist für die per­so­nelle Führung des Pfle­ge­per­so­nals zuständig. Dies umfasst die Ein­stel­lung, Schulung und Wei­ter­ent­wick­lung der Mit­ar­beiter sowie die Orga­ni­sa­tion von Dienst­plänen und die Gewähr­leis­tung einer ange­mes­senen Personalausstattung.
  2. Qua­li­täts­ma­nage­ment: Die Pfle­ge­dienst­lei­tung trägt die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung von Qua­li­täts­stan­dards und die kon­ti­nu­ier­liche Ver­bes­se­rung der Pfle­ge­leis­tungen. Dazu gehört die Ent­wick­lung und Umsetzung von Qua­li­täts­maß­nahmen, die Über­wa­chung der Pfle­ge­pro­zesse und die Sicher­stel­lung der Ein­hal­tung recht­li­cher Vorgaben.
  3. Koor­di­na­tion und Orga­ni­sa­tion: Die Pfle­ge­dienst­lei­tung plant und koor­di­niert die pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung der Patienten. Sie sorgt für eine effi­zi­ente Ein­satz­pla­nung der Pfle­ge­kräfte, die Koor­di­na­tion von Terminen und den rei­bungs­losen Ablauf der Pflegeprozesse.
  4. Kom­mu­ni­ka­tion und Schnitt­stel­len­ma­nage­ment: Die Pfle­ge­dienst­lei­tung fungiert als Bin­de­glied zwischen den Pfle­ge­kräften, den Patienten, den Ange­hö­rigen und anderen pro­fes­sio­nellen und insti­tu­tio­nellen Partnern im Gesund­heits­wesen. Sie fördert eine gute Kom­mu­ni­ka­tion und Zusam­men­ar­beit zwischen allen Beteiligten.
  5. Pfle­ge­do­ku­men­ta­tion und Berichts­wesen: Die Pfle­ge­dienst­lei­tung überwacht und doku­men­tiert den Pfle­ge­pro­zess, erstellt Pfle­ge­pläne und stellt sicher, dass alle rele­vanten Infor­ma­tionen korrekt erfasst und wei­ter­ge­leitet werden. Sie ist auch für das Berichts­wesen gegenüber Vor­ge­setzten, Behörden und anderen Insti­tu­tionen zuständig.
  6. Wei­ter­ent­wick­lung und Fort­bil­dung: Die Pfle­ge­dienst­lei­tung fördert die fachliche und per­sön­liche Wei­ter­ent­wick­lung des Pfle­ge­per­so­nals. Sie iden­ti­fi­ziert Schu­lungs­be­darfe, orga­ni­siert Fort­bil­dungen und unter­stützt die Mit­ar­beiter bei ihrer beruf­li­chen Entwicklung.

Die genauen Aufgaben und Ver­ant­wort­lich­keiten der Pfle­ge­dienst­lei­tung können variieren. Es ist eine ver­ant­wor­tungs­volle Position, die eine enge Zusam­men­ar­beit mit dem Pfle­ge­team und anderen Fach­kräften erfordert, um eine qua­li­tativ hoch­wer­tige pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung sicherzustellen.

Die Kosten für einen ambu­lanten Pfle­ge­dienst können je nach ver­schie­denen Faktoren variieren, wie bei­spiels­weise dem Umfang der benö­tigten Pfle­ge­leis­tungen, der Region, in der Sie leben, und dem gewählten Pfle­ge­dienst. Es gibt keine ein­heit­li­chen Preise, da die Kosten indi­vi­duell ver­ein­bart werden.

Die Abrech­nung der Leis­tungen erfolgt in der Regel auf Basis der Pfle­ge­ver­si­che­rung. In Deutsch­land gibt es fünf Pfle­ge­grade, die den Grad der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit einer Person bestimmen. Je höher der Pfle­ge­grad, desto umfang­rei­cher sind die Leis­tungen, die von der Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nommen werden. Die Pfle­ge­ver­si­che­rung erstattet jedoch nur einen Teil der Kosten, so dass in der Regel ein Eigen­an­teil verbleibt, den der Pfle­ge­be­dürf­tige oder seine Familie tragen muss.

Es ist daher emp­feh­lens­wert, sich bei ver­schie­denen Pfle­ge­diensten in Ihrer Region zu erkun­digen und konkrete Kos­ten­vor­anschläge ein­zu­holen. Dadurch erhalten Sie eine bessere Vor­stel­lung von den indi­vi­du­ellen Kosten, die auf Sie zukommen könnten.

Die Kosten für einen Pfle­ge­dienst werden in der Regel über die Pfle­ge­ver­si­che­rung abgedeckt. Die Pfle­ge­ver­si­che­rung ist ein Zweig der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutsch­land und übernimmt einen Teil der Kosten für ambulante Pflegeleistungen.

Die Höhe der Leis­tungen hängt vom Pfle­ge­grad ab, der durch einen Begut­ach­tungs­dienst fest­ge­legt wird. Es gibt fünf Pfle­ge­grade, die den Grad der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit einer Person beschreiben. Je höher der Pfle­ge­grad, desto umfang­rei­cher sind die Leis­tungen, die von der Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nommen werden.

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung erstattet die Kosten für ver­schie­dene Leis­tungen, die im Rahmen der ambu­lanten Pflege erbracht werden, wie z.B. Grund­pflege (z.B. Kör­per­pflege, Ernährung, Mobilität) und haus­wirt­schaft­liche Ver­sor­gung. Darüber hinaus können auch Leis­tungen zur Unter­stüt­zung im Alltag (z.B. Betreuung, Ent­las­tung pfle­gender Ange­hö­riger) in Anspruch genommen werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pfle­ge­ver­si­che­rung in der Regel nur einen Teil der Kosten übernimmt und dass ein Eigen­an­teil verbleibt, den der Pfle­ge­be­dürf­tige oder seine Familie tragen muss. Dieser Eigen­an­teil kann je nach indi­vi­du­eller Situation variieren.

Es empfiehlt sich, bei der eigenen Kran­ken­kasse oder einem Pfle­ge­dienst konkret nach den Leis­tungen und Kosten zu fragen, um eine genaue Vor­stel­lung davon zu bekommen, welche Kosten von der Kran­ken­kasse über­nommen werden und welche Kosten selbst zu tragen sind.

In Deutsch­land werden ambulante Pfle­ge­dienste in der Regel von ver­schie­denen Stellen finanziert.
Hier sind die Hauptfinanzierungsquellen:
  1. Pfle­ge­ver­si­che­rung: Ambulante Pfle­ge­dienste werden größ­ten­teils über die Pfle­ge­ver­si­che­rung finan­ziert. Jeder in Deutsch­land ver­si­cherte Mensch ist auto­ma­tisch pfle­ge­ver­si­chert. Die Pfle­ge­ver­si­che­rung deckt einen Teil der Kosten für ambulante Pfle­ge­leis­tungen abhängig vom Pfle­ge­grad der Person. Es gibt fünf Pfle­ge­grade, und je höher der Pfle­ge­grad, desto umfang­rei­cher sind die Leis­tungen, die von der Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nommen werden.
  2. Kran­ken­ver­si­che­rung: In einigen Fällen kann die Kran­ken­ver­si­che­rung zusätz­liche Leis­tungen im Rahmen der ambu­lanten Pflege abdecken. Dies kann bei­spiels­weise bei medi­zi­nisch not­wen­digen pfle­ge­ri­schen Maßnahmen der Fall sein, die über die Grund­pflege hin­aus­gehen. Es ist wichtig, die genauen Leis­tungen und Bedin­gungen der Kran­ken­ver­si­che­rung zu überprüfen.
  3. Eigen­fi­nan­zie­rung: Wenn die Leis­tungen der Pflege- und Kran­ken­ver­si­che­rung nicht aus­rei­chen oder nicht in Anspruch genommen werden können, müssen die Kosten für den ambu­lanten Pfle­ge­dienst privat getragen werden. In diesem Fall trägt die Person selbst die Kosten für die Pflege.
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Inan­spruch­nahme von Leis­tungen der ambu­lanten Pfle­ge­dienste bestimmte Vor­aus­set­zungen und Kriterien erfüllt werden müssen. Dazu gehören die Fest­stel­lung eines Pfle­ge­grades und die indi­vi­du­elle Ein­schät­zung des Bedarfs an Pfle­ge­leis­tungen durch den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­ver­si­che­rung (MDK) oder einen anderen Gutachter.

Ein ambu­lanter Pfle­ge­dienst kann in ver­schie­denen Situa­tionen in Anspruch genommen werden. Hier sind einige typische Gründe, warum Menschen einen ambu­lanten Pfle­ge­dienst nutzen:

  1. Pfle­ge­be­dürf­tig­keit: Wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behin­de­rung oder alters­be­dingten Ein­schrän­kungen nicht mehr in der Lage ist, sich selbst­ständig zu versorgen, kann ein ambu­lanter Pfle­ge­dienst helfen. Dies umfasst Unter­stüt­zung bei Akti­vi­täten des täglichen Lebens wie Kör­per­pflege, Ankleiden, Essen, Mobilität und Medikamenteneinnahme.
  2. Nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt: Nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt kann ein ambu­lanter Pfle­ge­dienst für eine begrenzte Zeit in Anspruch genommen werden, um eine pro­fes­sio­nelle Pflege und Unter­stüt­zung bei der Genesung zu gewähr­leisten. Dies kann ins­be­son­dere für Personen mit spe­zi­ellen medi­zi­ni­schen Bedürf­nissen, Wund­ver­sor­gung oder medi­ka­men­töser Behand­lung wichtig sein.
  3. Ent­las­tung pfle­gender Ange­hö­riger: Wenn ein Fami­li­en­mit­glied die Pflege einer pfle­ge­be­dürf­tigen Person übernimmt, kann ein ambu­lanter Pfle­ge­dienst zur Ent­las­tung und Unter­stüt­zung ein­ge­setzt werden. Der Pfle­ge­dienst kann bestimmte Aufgaben über­nehmen und somit den pfle­genden Ange­hö­rigen entlasten, damit dieser Pausen einlegen oder seinen eigenen Ver­pflich­tungen nach­kommen kann.
  4. Soziale Betreuung: Ein ambu­lanter Pfle­ge­dienst kann auch soziale Betreu­ungs­leis­tungen anbieten, die zur Auf­recht­erhal­tung der sozialen Kontakte und des geistigen Wohl­be­fin­dens beitragen. Dies kann Unter­stüt­zung bei Frei­zeit­ak­ti­vi­täten, Beglei­tung zu Arzt­be­su­chen oder einfach nur Gespräche und soziale Inter­ak­tionen umfassen.

Die Inan­spruch­nahme eines ambu­lanten Pfle­ge­dienstes hängt von den indi­vi­du­ellen Bedürf­nissen und der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit der Person ab. Es ist ratsam, eine indi­vi­du­elle Beratung durch einen Pfle­ge­dienst oder eine Pfle­ge­be­ra­tungs­stelle in Anspruch zu nehmen, um den konkreten Bedarf und die best­mög­liche Unter­stüt­zung zu ermitteln.

Die ambulante Pflege umfasst die Ver­sor­gung und Betreuung von pfle­ge­be­dürf­tigen Menschen in ihrer eigenen häus­li­chen Umgebung. Hier ist eine Übersicht, wie ambulante Pflege in der Regel funktioniert:

  1. Bedarfs­ein­schät­zung: Wenn der Bedarf an ambu­lanter Pflege besteht, wird in der Regel eine Bedarfs­ein­schät­zung durch­ge­führt. Dies kann durch den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­ver­si­che­rung (MDK) oder einen anderen Gutachter erfolgen. Dabei wird der indi­vi­du­elle Pfle­ge­be­darf ermittelt und der Pfle­ge­grad fest­ge­legt, der die Grundlage für die Leis­tungen der Pfle­ge­ver­si­che­rung bildet.
  2. Auswahl eines ambu­lanten Pfle­ge­dienstes: Nach der Fest­stel­lung des Pfle­ge­be­darfs kann ein geeig­neter ambu­lanter Pfle­ge­dienst aus­ge­wählt werden. Dabei können per­sön­liche Prä­fe­renzen, Emp­feh­lungen von Ärzten oder anderen Pfle­ge­be­dürf­tigen und die Ver­füg­bar­keit des Pfle­ge­dienstes eine Rolle spielen.
  3. Pfle­ge­pla­nung: Der ambulante Pfle­ge­dienst erstellt gemeinsam mit der pfle­ge­be­dürf­tigen Person und ihren Ange­hö­rigen einen indi­vi­du­ellen Pfle­ge­plan. Dieser Plan legt fest, welche Pfle­ge­leis­tungen erbracht werden sollen und in welchem Umfang. Der Pfle­ge­plan wird regel­mäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
  4. Pfle­ge­leis­tungen: Der ambulante Pfle­ge­dienst erbringt die ver­ein­barten Pfle­ge­leis­tungen gemäß dem Pfle­ge­plan. Dies kann Unter­stüt­zung bei der Kör­per­pflege, der Medi­ka­men­ten­ein­nahme, der Wund­ver­sor­gung, der Mobilität und anderen Akti­vi­täten des täglichen Lebens umfassen. Die Pfle­ge­kräfte besuchen die pfle­ge­be­dürf­tige Person zu bestimmten Zeiten und erbringen die benö­tigten Pfle­ge­leis­tungen vor Ort.
  5. Doku­men­ta­tion und Abrech­nung: Der Pfle­ge­dienst doku­men­tiert die erbrachten Pfle­ge­leis­tungen und erstellt regel­mä­ßige Berichte. Diese Doku­men­ta­tion dient zur Abrech­nung mit der Pfle­ge­ver­si­che­rung oder anderen Kostenträgern.
  6. Kon­ti­nu­ier­liche Betreuung und Anpassung: Der ambulante Pfle­ge­dienst überwacht den Gesund­heits­zu­stand und die Pfle­ge­be­dürf­nisse der pfle­ge­be­dürf­tigen Person kon­ti­nu­ier­lich. Bei Bedarf werden der Pfle­ge­plan und die Leis­tungen angepasst, um sicher­zu­stellen, dass die Ver­sor­gung den aktuellen Bedürf­nissen entspricht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Abläufe und Leis­tungen je nach Pfle­ge­dienst, indi­vi­du­ellem Bedarf und den geltenden recht­li­chen Bestim­mungen variieren können. Es empfiehlt sich, sich mit dem aus­ge­wählten ambu­lanten Pfle­ge­dienst direkt in Ver­bin­dung zu setzen, um die spe­zi­fi­schen Vor­ge­hens­weisen und Leis­tungen zu klären.

Um einen ambu­lanten Pfle­ge­dienst zu beauf­tragen, können Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Bedarfs­ein­schät­zung: Stellen Sie sicher, dass eine Bedarfs­ein­schät­zung für ambulante Pfle­ge­leis­tungen durch­ge­führt wurde. Dies geschieht in der Regel durch den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­ver­si­che­rung (MDK) oder einen anderen Gutachter. Die Bedarfs­ein­schät­zung legt fest, ob und in welchem Umfang ambulante Pfle­ge­leis­tungen erfor­der­lich sind.
  2. Infor­mieren Sie sich über ver­füg­bare Pfle­ge­dienste: Recher­chieren Sie nach ambu­lanten Pfle­ge­diensten in Ihrer Nähe. Dies kann durch Inter­net­re­cherche, Emp­feh­lungen von Ärzten, Freunden oder anderen Pfle­ge­be­dürf­tigen erfolgen. Es ist ratsam, mehrere Pfle­ge­dienste zu kon­tak­tieren, um Infor­ma­tionen über ihre Leis­tungen, Ver­füg­bar­keit und Qua­li­fi­ka­tionen der Pfle­ge­kräfte zu erhalten.
  3. Per­sön­li­ches Gespräch und Bedarfs­klä­rung: Ver­ein­baren Sie einen per­sön­li­chen Termin mit den aus­ge­wählten Pfle­ge­diensten. Während des Gesprächs können Sie Ihre indi­vi­du­ellen Pfle­ge­be­dürf­nisse und Erwar­tungen bespre­chen. Der Pfle­ge­dienst wird Ihnen auch Infor­ma­tionen über ihre Leis­tungen, Kosten und orga­ni­sa­to­ri­sche Abläufe geben.
  4. Ver­trags­ab­schluss: Wenn Sie sich für einen ambu­lanten Pfle­ge­dienst ent­schieden haben, wird in der Regel ein Vertrag abge­schlossen. Der Vertrag regelt die Details der Leis­tungen, Kosten, Kün­di­gungs­fristen und andere relevante Ver­ein­ba­rungen. Lesen Sie den Vertrag sorg­fältig durch und klären Sie offene Fragen, bevor Sie ihn unterschreiben.
  5. Kom­mu­ni­ka­tion mit der Kran­ken­ver­si­che­rung: Infor­mieren Sie Ihre Kran­ken­ver­si­che­rung über den beauf­tragten ambu­lanten Pfle­ge­dienst. In einigen Fällen ist eine Geneh­mi­gung oder Mit­tei­lung an die Ver­si­che­rung erfor­der­lich, um sicher­zu­stellen, dass die Kos­ten­über­nahme rei­bungslos abläuft.
  6. Pfle­ge­pla­nung und Leis­tungs­be­ginn: Gemeinsam mit dem Pfle­ge­dienst wird ein indi­vi­du­eller Pfle­ge­plan erstellt. Dieser Plan legt fest, welche konkreten Pfle­ge­leis­tungen erbracht werden und in welchem Umfang. Sobald der Pfle­ge­plan fest­ge­legt ist, beginnt der ambulante Pfle­ge­dienst mit der Erbrin­gung der Leistungen.

Es ist wichtig, sich gründlich über die einzelnen Schritte zu infor­mieren und bei Bedarf Unter­stüt­zung von Pfle­ge­be­ra­tern, Pfle­ge­kassen oder anderen Experten in Anspruch zu nehmen. Jeder Pfle­ge­dienst kann spe­zi­fi­sche Anfor­de­rungen haben, daher ist es ratsam, sich direkt mit dem gewählten Dienst in Ver­bin­dung zu setzen und deren indi­vi­du­elle Vor­ge­hens­weise zu erfragen.

Die Wahl des richtigen ambu­lanten Pfle­ge­dienstes hängt von ver­schie­denen Faktoren ab und ist eine sehr indi­vi­du­elle Ent­schei­dung. Hier sind einige Punkte, die bei der Auswahl eines ambu­lanten Pfle­ge­dienstes zu beachten sind:

  1. Bedarf und Leis­tungen: Stellen Sie sicher, dass der Pfle­ge­dienst die spe­zi­fi­schen Pfle­ge­leis­tungen anbietet, die Sie oder Ihr Ange­hö­riger benötigen. Über­prüfen Sie, ob der Pfle­ge­dienst Erfahrung und Kompetenz in der Ver­sor­gung von Personen mit ähnlichen Bedürf­nissen hat.
  2. Qualität und Zer­ti­fi­zie­rung: Infor­mieren Sie sich über die Qualität des Pfle­ge­dienstes. Über­prüfen Sie, ob der Pfle­ge­dienst alle not­wen­digen Zer­ti­fi­zie­rungen und Geneh­mi­gungen hat. Sie können auch nach Bewer­tungen, Refe­renzen oder Emp­feh­lungen von anderen Kunden oder Fach­leuten suchen.
  3. Erreich­bar­keit und Fle­xi­bi­lität: Überlegen Sie, wie gut der Pfle­ge­dienst erreichbar ist und ob er in der Lage ist, die gewünschten Pfle­ge­leis­tungen zu den gewünschten Zeiten anzu­bieten. Fragen Sie nach den Ver­füg­bar­keiten der Pfle­ge­kräfte und ob der Pfle­ge­dienst Not­fall­dienste anbietet.
  4. Ver­trau­ens­wür­dig­keit und Chemie: Es ist wichtig, dass Sie oder der Pfle­ge­be­dürf­tige sich beim Pfle­ge­dienst wohl und gut auf­ge­hoben fühlen. Achten Sie auf die Freund­lich­keit, Pro­fes­sio­na­lität und Empathie des Pfle­ge­per­so­nals während der Gespräche und Besuche. Eine gute Chemie und ein Ver­trau­ens­ver­hältnis sind von großer Bedeutung.
  5. Kosten und Abrech­nung: Klären Sie die Kosten und Abrech­nungs­mo­da­li­täten mit dem Pfle­ge­dienst. Stellen Sie sicher, dass Sie ein klares Ver­ständnis der finan­zi­ellen Aspekte haben und ob die Kosten von der Pfle­ge­ver­si­che­rung oder anderen Kos­ten­trä­gern über­nommen werden können.
  6. Emp­feh­lungen und Erfah­rungen: Fragen Sie nach Emp­feh­lungen von Freunden, Ange­hö­rigen oder medi­zi­ni­schem Fach­per­sonal. Erfah­rungen und Rück­mel­dungen anderer Personen können Ihnen helfen, einen ersten Eindruck vom Pfle­ge­dienst zu gewinnen.

Es kann auch hilfreich sein, mehrere ambulante Pfle­ge­dienste zu kon­tak­tieren, Infor­ma­tionen ein­zu­holen und gege­be­nen­falls per­sön­liche Gespräche zu führen, um die ver­schie­denen Optionen zu ver­glei­chen. Letzt­end­lich ist die Wahl des richtigen ambu­lanten Pfle­ge­dienstes eine sehr per­sön­liche Ent­schei­dung, bei der die indi­vi­du­ellen Bedürf­nisse und Prä­fe­renzen im Vor­der­grund stehen sollten.